Verkaufs-, Liefer- u. Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Der Besteller erkennt mit der Auftragserteilung die nachstehenden Bedingungen an. Davon abweichende Lieferungsbedingungen des Bestellers gelten nicht. Einmal erteilte Aufträge sind unwiderruflich.
2. Preis und Zahlung
Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und evt. Versicherung.
Der Lieferer behält sich vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, gegen Nachnahme zu liefern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die seine Forderungen gefährdet erscheinen. Zahlungen werden stets mit der ältesten Forderung verrechnet
3. Gefahrübergang und Entgegennahme
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferanteile auf den Besteller über.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt Eigentum des Lieferers bis der Besteller seine gesamten Verbindlichkeiten aus seinen Geschäftsbeziehungen mit dem Lieferer getilgt hat.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldo-Forderung des Lieferers. Verpfändung oder Sicherheitsübertragung ist während der Gültigkeit des Eigentumvorbehaltes untersagt. Veräußert der Besteller die gelieferte Ware, so tritt er dem Lieferer schon bis zur völligen Tilgung aller seiner Forderungen aus Warenlieferungen die Ansprüche mit allen Nebenrechten ab, die ihm aus der Veräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen.
5. Garantie, Mängelrüge, Haftung
Für Mängel der Lieferung haftet der Lieferer unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen unterliegender Wahl des Lieferers auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung - unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt werden. Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung. Weitere Ansprüche des Bestellers - insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, bestehen nicht. Beanstandungen sind gemäß § 377 HGB sofort nach Empfang der Ware anzubringen. Bei Rücksendungen ist unser Einverständnis vor der Absendung einzuholen.
Bei Leihmasten und Leihfahnen übernimmt der Kunde Haftung und Gewähr für die überlassenen Leih-Gegenstände.
6. Versand, Verpackung
Der Lieferer bewirkt Versand und Verpackung nach bestem Ermessen, haftet aber nicht für billigste und kürzeste Verfrachtung. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz des Lieferers. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Lübeck.